GenehmigungsverfahrenSollen z.B. Stoffe gelagert, Abfallbehandlungsanlagen (Brecher, Sortier- oder Siebanlagen ...) oder andere umweltrelevante Anlagen (Verzinkereien, Schlachtbetriebe... ) errichtet oder geändert werden, ist die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach §4 oder §16 BImSchG gesetzlich vorgeschrieben! Das ist oft schwierig aber vor allem zeitintensiv und neben dem laufenden Tagesgeschäft kaum zu realisieren. Unsere Mitarbeiter verfügen über das notwendige Fachwissen, haben langjährige Erfahrungen im Umgang mit den Behörden sowie den Antragsformalitäten. |
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Das können wir für Sie tun:Nach Klärung der notwendigen Randbedingungen übernehmen wir die Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen inkl. der Einbindung von Gutachtern. Wir klären Unstimmigkeiten während des Genehmigungsverfahrens mit den Behörden. Ist die Genehmigung erteilt, ist sie oft an Auflagen gebunden. Auch bei deren Erfüllung unterstützen wir Sie gern.
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Folgende Leistungen übernehmen wir weiterhin:
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Stand: 11.01.2006