Fachkraft ist Pflicht!


Jeder Unternehmer, der Versicherte beschäftigt, ist nach Arbeitssicherheitsgesetz und BGV A2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) zu bestellen!

 

Das leistet die FASi:

Die FASi entlastet den Arbeitgeber bei der Umsetzung der dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften. Es ist empfehlenswert, diese Aufgaben an eine externe Fachkraft zu vergeben.
Fast alle Berufsgenossenschaften fordern einen Nachweis der qualifizierten Beratung z.B. durch eine FASi. Besonders wichtig ist der Nachweis der Betreuung durch eine FASi bei tätigkeitsbedingten Erkrankungen oder gar Unfällen, hier haftet im Zweifel der Arbeitgeber!

Weisen Sie nach, dass Sie Ihren Arbeitgeberpflichten nachkommen.
Haben Sie z.B. die folgenden Dokumente?

Gefährdungsbeurteilung

Betriebsanweisung

Notfallplan

Fragen Sie uns, wir unterstützen Sie gern. Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung und stellen die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Stand: 03.03.2006