Fachkraft ist Pflicht! |
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Jeder Unternehmer, der Versicherte beschäftigt, ist nach Arbeitssicherheitsgesetz und BGV A2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) zu bestellen!
Das leistet die FASi: Die FASi entlastet den Arbeitgeber bei der Umsetzung der dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften. Es ist empfehlenswert, diese Aufgaben an eine externe Fachkraft zu vergeben. |
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Weisen Sie nach, dass Sie Ihren Arbeitgeberpflichten nachkommen.
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Fragen Sie uns, wir unterstützen Sie gern. Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung und stellen die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. |
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Stand: 03.03.2006